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Marktfestsetzung
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes gemäß § 69 GewO (Gewerbeordnung) erteilt.
Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- Anbieter- und Warenverzeichnis
- Lageplan
- Marktordnung des Veranstalters
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Versicherungsnachweis
- Einverständniserklärung des Platzvermieters
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gebühren
Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg Vorpommern 72,00 Euro bis 2.374,00 Euro.
Formulare