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Anmeldung zur Eheschließung
Das Standesamt Güstrow empfiehlt Ihnen, sich vor der Anmeldung zu der Eheschließung eine persönliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen einzuholen, da sich die vorzulegenden Unterlagen aus den persönlichen Voraussetzungen der Verlobten ergeben und es keine pauschalen Merkblätter gibt.
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wir möchten aber dennoch versuchen Ihnen einige Informationen zu der Vorbereitung der Anmeldung Ihrer Eheschließung zu geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen unverbindlich sind und ein persönliches Informationsgespräch nicht ersetzen und die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.
In folgenden Fällen möchten wir Sie bitten, persönlich zu einem Informationsgespräch beim Standesamt Güstrow vorzusprechen und Sie um Verständnis bitten, dass keine telefonische Auskunft über die erforderlichen Unterlagen möglich ist, da viele Fallkonstellationen möglich und sehr komplex sind:
- ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren
- ein Verlobter hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
- ein Verlobter wurde im Ausland geschieden
Vorzulegende Unterlagen
Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten erfolgen.
Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (entfällt beim Wohnsitz in Güstrow)
- aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (wird ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes)
- sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so bringen Sie bitte deren Geburtsurkunde mit.
Sie sind deutsche/-r Staatsangehörige/-r und waren einmal verheiratet?
Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine
- aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Fristen
Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
Gebühren
Vorgang | Gebühren |
---|---|
Anmeldung zur Eheschließung deutsch | 80,00 € |
Anmeldung zur Eheschließung Ausländerbeteiligung | 90,00 - 260,00 € |
bei Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeit des Standesamtes | 120,00 € |
bei Eheschließung, die in einer der 2 Außenstellen des Standesamtes Güstrow durchgeführt werden soll (Hotel "Kurhaus am Inselsee" oder Hotel "Am Schlosspark") | 100,00 € |
Eheurkunde | 15,00 € |