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Vergabekriterien für die Veräußerung stadteigener Grundstücke innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Altstadt" Barlachstadt Güstrow
Für die öffentliche Ausschreibung bzw. Veräußerung gelten folgende Festsetzungen:
(1) Besteht von Seiten der Mieter der Verkaufsobjekte kein Kaufinteresse oder handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude oder unbebautes Grundstück, werden diese durch die Barlachstadt Güstrow, vertreten durch den Bürgermeister, öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibungen können ohne Angaben von Gründen aufgehoben werden.
(2) Eingehende Bewerbungen werden nur berücksichtigt,
- wenn sie den durch die Ausschreibung geforderten städtebaulichen Vorgaben und Zielen entsprechen
- wenn alle geforderten Nachweise (z.B. Nutzungskonzept, Finanzierungskonzept, Bonitätsnachweis) erbracht wurden.
(3) Bei anderen gleichwertigen Bewerbungen wird diejenige vorrangig berücksichtigt, die folgende Kriterien erfüllt:
- Bewerber, die Eigentümer von jeweils benachbarten Grundstücken sind und die mit dem Erwerb städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie bodenrechtliche Probleme lösen.
- Bewerber, die ihren Arbeitsplatz in der Barlachstadt Güstrow haben und das Grundstück bzw. Gebäude für eigene Zwecke zu nutzen beabsichtigen.
- Bewerber, die ihren Wohnsitz nach Güstrow verlegen.
Die Kriterien sind in der Reihe ihrer Bedeutung aufgelistet.
(4) Für den Verkauf gelten die Grundsätze des § 57 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem § 153 BauGB.