Bewachungsgewerbe

Erlaubnisse zum Betrieb des Bewachungsgewerbes werden im Gewerbeamt des Ordnungsamtes gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) erteilt.

Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- Bonitätsbescheinigung
- IHK-Schulungsnachweis
- Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Handelsregistereintragung (bei juristischen Personen)

Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern 103,00 Euro bis 1.300,00 Euro und für die Prüfung der Zuverlässigkeit der im Unternehmen beschäftigten Personen 26,00 Euro bis 382,00 Euro.

Formulare