Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 06.06.2024

 

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1129/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.2024 zu prüfen, wo und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, an den Haupteinfallstraßen der Barlachstadt Güstrow (Plauer Straße/Chaussee, Schweriner Straße, Rostocker Straße, Goldberger Straße, Glasewitzer Chaussee) Straßen überspannende Transparente/Banner anzubringen. Dabei sind dauerhafte sowie auch temporäre Varianten zu berücksichtigen. Eine Kostenschätzung der Erstellung der jeweiligen Nutzung ist ebenfalls zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtvertretung bis zum 15.10.2024 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/1130/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Beschluss-Nr. VII/0971/23 vom 11.01.2024 aufzuheben.

Das laufende Wahlverfahren für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow wird damit ebenfalls aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VII/1131/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den 10.11.2024 als Tag der Haupt- und den 24.11.2024 als Tag der Stichwahl für den hauptamtlichen Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow festzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/1082/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024

 

1. Die Satzung über die Benutzung der Uwe Johnson-Bibliothek der Barlachstadt Güstrow (Benutzungssatzung),

 

2. die Gebührensatzung der Uwe Johnson-Bibliothek der Barlachstadt Güstrow.

 

Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/1097/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die Annahme einer Sachspende in Höhe von 2.490,66 Euro von den Kinder- und Jugendarztpraxen Steffen Büchner zur Förderung des Kinderraumes der Bibliothek.

 

Beschluss Nr.: VII/1128/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024, dass der Fördermittelantrag aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf Wunsch des Träger gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH zurückgezogen wird.

Der Träger wird die Kindertageseinrichtung „Kita Waldleben“ über die Entgeltverhandlungen gem. §§ 78 b-e SGB VIII finanzieren.

Um das Vorhaben des Sozialen Zentrums am Standort Nordstadt umzusetzen und dadurch den Stadtteil aufzuwerten, wird die Barlachstadt Güstrow dem Träger einen 100 %igen Zuschuss für den Bau des Begegnungszentrums auf dem Grundstück in Höhe von 571.989,10 € gewähren.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Jahresschreiben in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 285.949,05 €.

Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH Rostock und der Barlachstadt Güstrow ist ein Vertrag zu schließen.

Der Beschluss VII/0789/22 wird aufgehoben.

Beschluss Nr.: VII/1127/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die dauerhafte Kostenübernahme des Deutschlandtickets für die Auszubildenden und Studenten der Barlachstadt Güstrow für die gesamte Dauer der Ausbildungs- und Studienzeit.

 

Beschluss Nr.: VII/1098/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 – Kessiner Viertel – Teilbereich A.

 

Beschluss Nr.: VII/1099/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

 

  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. den Flächennutzungsplan im Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A zu berichtigen.

Beschluss Nr.: VII/1101/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 - Magdalenenluster Weg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren).

 

Städtebauliches Ziel der 3. Änderung ist die Überprüfung und Streichung von Festsetzungen anzupflanzender Bäume, sowie die Festsetzung neuer Baumstandorte an weniger konfliktreichen Standorten. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/1108/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung einschließlich Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen sowie außerdem öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/1109/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung für die Erschließungsstraße Am Brink.

 

Beschluss Nr.: VII/1110/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Klosterhof, Krückmannstraße, Großer Kraul Fuchsteig/Am Brink, Geh-/Radweg am Inselsee zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg sowie die Brücke Turmstraße zu ermächtigen.

 

Die Ermächtigung umfasst auch die Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Klosterhof, Krückmannstraße und Fuchsteig/Am Brink auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Städtischen Abwasserbetrieb (SAB).

 

Beschluss Nr.: VII/1125/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024, den Gewerbeverein Güstrow e.V. als Veranstalter des Güstrower Weihnachtsmarktes 2024 entsprechend des in der Anlage 1 befindlichen Antrages zu benennen. Dies gilt vorbehaltlich der Vorlage des Veranstaltungs- und Finanzierungskonzeptes.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1072/24

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 06.06.2024, im Ergebnis                           der 2. Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens „Erbbaurechtliche Verpachtung Schabernack“ den  Bewerber Nr. 2 in dem sich daran anschließenden Angebotsverfahren      zu beteiligen und zur Abgabe eines rechtsverbindlich unterzeichneten Angebots nebst Planungskonzept aufzufordern.

 

Als Nachrücker wird der Bewerber Nr. 3 festgelegt.

 

Beschluss Nr.: VII/1103/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 06.06.2024

die Vermietung der Bowlingbahn zum 01.07.2024 an den Bewerber für 5 Jahre.

 

Gleichzeitig wird die Genehmigung im Sinne des § 38 Abs. 6 S. 6 KV M-V erteilt.

 

Beschluss Nr.: VII/1079/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 35 in einer Größe von 3.124 m², Flur 13 in der Gemarkung Güstrow.

 

Der Erwerber soll im Kaufvertrag verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren nach der Beurkundung einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen und das Vorhaben innerhalb von 5 Jahren zum Abschluss zu bringen. Sollten diese Auflagen nicht realisiert werden, hat die Stadt das Recht auf kosten- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgegenstandes. Zusätzlich hat die Stadt das Recht 1/3 des Kaufpreises vom Erwerber als Entschädigung zu verlangen. Eine Rückauflassungsvormerkung für die Barlachstadt Güstrow soll dinglich im Grundbuch gesichert werden.

 

Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

 

Beschluss Nr.: VII/1112/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Einsatz von Städtebaufördermitteln auf Grundlage des vorliegenden Kosten- und Finanzierungsvorschlags. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des Fördermittelantrages 2024 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes M-V.

 

 

 

Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 06.06.2024

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1129/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.2024 zu prüfen, wo und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, an den Haupteinfallstraßen der Barlachstadt Güstrow (Plauer Straße/Chaussee, Schweriner Straße, Rostocker Straße, Goldberger Straße, Glasewitzer Chaussee) Straßen überspannende Transparente/Banner anzubringen. Dabei sind dauerhafte sowie auch temporäre Varianten zu berücksichtigen. Eine Kostenschätzung der Erstellung der jeweiligen Nutzung ist ebenfalls zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtvertretung bis zum 15.10.2024 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/1130/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Beschluss-Nr. VII/0971/23 vom 11.01.2024 aufzuheben.

Das laufende Wahlverfahren für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow wird damit ebenfalls aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VII/1131/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den 10.11.2024 als Tag der Haupt- und den 24.11.2024 als Tag der Stichwahl für den hauptamtlichen Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow festzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/1082/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024

 

1. Die Satzung über die Benutzung der Uwe Johnson-Bibliothek der Barlachstadt Güstrow (Benutzungssatzung),

 

2. die Gebührensatzung der Uwe Johnson-Bibliothek der Barlachstadt Güstrow.

 

Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/1097/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die Annahme einer Sachspende in Höhe von 2.490,66 Euro von den Kinder- und Jugendarztpraxen Steffen Büchner zur Förderung des Kinderraumes der Bibliothek.

 

Beschluss Nr.: VII/1128/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024, dass der Fördermittelantrag aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf Wunsch des Träger gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH zurückgezogen wird.

Der Träger wird die Kindertageseinrichtung „Kita Waldleben“ über die Entgeltverhandlungen gem. §§ 78 b-e SGB VIII finanzieren.

Um das Vorhaben des Sozialen Zentrums am Standort Nordstadt umzusetzen und dadurch den Stadtteil aufzuwerten, wird die Barlachstadt Güstrow dem Träger einen 100 %igen Zuschuss für den Bau des Begegnungszentrums auf dem Grundstück in Höhe von 571.989,10 € gewähren.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Jahresschreiben in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 285.949,05 €.

Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH Rostock und der Barlachstadt Güstrow ist ein Vertrag zu schließen.

Der Beschluss VII/0789/22 wird aufgehoben.

Beschluss Nr.: VII/1127/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die dauerhafte Kostenübernahme des Deutschlandtickets für die Auszubildenden und Studenten der Barlachstadt Güstrow für die gesamte Dauer der Ausbildungs- und Studienzeit.

 

Beschluss Nr.: VII/1098/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 – Kessiner Viertel – Teilbereich A.

 

Beschluss Nr.: VII/1099/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

 

  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. den Flächennutzungsplan im Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 - Kessiner Viertel – Teilbereich A zu berichtigen.

Beschluss Nr.: VII/1101/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 - Magdalenenluster Weg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren).

 

Städtebauliches Ziel der 3. Änderung ist die Überprüfung und Streichung von Festsetzungen anzupflanzender Bäume, sowie die Festsetzung neuer Baumstandorte an weniger konfliktreichen Standorten. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/1108/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024:

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung einschließlich Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen sowie außerdem öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/1109/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung für die Erschließungsstraße Am Brink.

 

Beschluss Nr.: VII/1110/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Klosterhof, Krückmannstraße, Großer Kraul Fuchsteig/Am Brink, Geh-/Radweg am Inselsee zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg sowie die Brücke Turmstraße zu ermächtigen.

 

Die Ermächtigung umfasst auch die Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Klosterhof, Krückmannstraße und Fuchsteig/Am Brink auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Städtischen Abwasserbetrieb (SAB).

 

Beschluss Nr.: VII/1125/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024, den Gewerbeverein Güstrow e.V. als Veranstalter des Güstrower Weihnachtsmarktes 2024 entsprechend des in der Anlage 1 befindlichen Antrages zu benennen. Dies gilt vorbehaltlich der Vorlage des Veranstaltungs- und Finanzierungskonzeptes.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1072/24

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 06.06.2024, im Ergebnis                           der 2. Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens „Erbbaurechtliche Verpachtung Schabernack“ den  Bewerber Nr. 2 in dem sich daran anschließenden Angebotsverfahren      zu beteiligen und zur Abgabe eines rechtsverbindlich unterzeichneten Angebots nebst Planungskonzept aufzufordern.

 

Als Nachrücker wird der Bewerber Nr. 3 festgelegt.

 

Beschluss Nr.: VII/1103/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 06.06.2024

die Vermietung der Bowlingbahn zum 01.07.2024 an den Bewerber für 5 Jahre.

 

Gleichzeitig wird die Genehmigung im Sinne des § 38 Abs. 6 S. 6 KV M-V erteilt.

 

Beschluss Nr.: VII/1079/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 35 in einer Größe von 3.124 m², Flur 13 in der Gemarkung Güstrow.

 

Der Erwerber soll im Kaufvertrag verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren nach der Beurkundung einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen und das Vorhaben innerhalb von 5 Jahren zum Abschluss zu bringen. Sollten diese Auflagen nicht realisiert werden, hat die Stadt das Recht auf kosten- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgegenstandes. Zusätzlich hat die Stadt das Recht 1/3 des Kaufpreises vom Erwerber als Entschädigung zu verlangen. Eine Rückauflassungsvormerkung für die Barlachstadt Güstrow soll dinglich im Grundbuch gesichert werden.

 

Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

 

Beschluss Nr.: VII/1112/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Einsatz von Städtebaufördermitteln auf Grundlage des vorliegenden Kosten- und Finanzierungsvorschlags. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des Fördermittelantrages 2024 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes M-V.