Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Informationen aus der Abteilung Steuern zur Grundsteuerreform 2025

Im kommenden Jahr steht die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Da in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Betroffene immer wieder durch mediale Sensationsmeldungen aufgeschreckt wurden, möchte die Stadtverwaltung einige Hinweise geben.
Ab dem Jahr 2025 werden nur noch Eigentümer veranlagt. Als Faustregel gilt, nur wer ein Grundbuch besitzt ist steuerpflichtig. Dazu zählen vor allem:

  • Eigentümer
  • Eigentümergemeinschaften (z. B. Ehepartner, Erbengemeinschaften)
  • Erbbauberechtigte

Mieter und Pächter (z. B. von Gartenhäusern, Bootshäusern, Garagen) werden ab 2025 nicht mehr direkt von den Finanzbehörden veranlagt!
Die Basis der Grundsteuererhebungen sind die Grundlagenbescheide des Finanzamtes. Für die Barlachstadt Güstrow ist ausschließlich das Finanzamt Güstrow zuständig. Wer einen solchen Grundlagenbescheid erhält, sollte die An­gaben mit seinen elektronisch übermittelten Daten abgleichen. Die Gemeinden, also auch die Barlachstadt Güstrow, erhalten „nur“ das Endergebnis mitgeteilt.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch zwei Komponenten -zum einen der Betrag aus dem Grundlagenbescheid und zum anderen der Hebesatz der Gemeinde.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch niemand wissen, wie hoch der Hebesatz sein wird! Wie alle Gemeinden, unterliegt auch die Barlachstadt Güstrow der Selbstverpflichtung zur auf­kommensneutralen Grundsteuererhebung. Das bedeutet, es darf in der Gesamtsumme nur so viel eingenommen werden wie vor der Grundsteuerreform. Das bedeutet aber auch, dass es für den einzelnen Steuerpflichtigen durchaus zu Erhöhungen und auch Verringerungen der zu zahlenden Grundsteuer kommen kann.
Daher hat die Stadtvertretung der Barlachstadt den Hebesatz für 2025 noch nicht festgelegt. Das wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 erfolgen und dann auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ein Merkblatt zum Thema „Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer“ auf dem Steuerportal M-V veröffentlicht.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de