Sanierungsgebiete

2. Sanierungsgebiet Schweriner Vorstadt   

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat mit Beschluss vom 29.10.2025 (Beschluss-Nr. VIII/0203/25) gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufhebungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Schweriner Vorstadt" sowie für die Erweiterung um den Teilbereich "Östlich Ulmenstraße" nach Ablauf der Durchführungsfrist beschlossen. Mit Bekanntmachung im Stadtanzeiger Dezember 2025/Januar 2026 ist die Aufhebungssatzung rechtsverbindlich.

Hier finden Sie alle Datenmaterialien, die für die Schweriner Vorstadt erarbeitet wurden oder für die Beschlüsse gefasst worden sind.

3. Erweiterung Sanierungsgebiet Altstadt

Hier finden Sie alle Datenmaterialien, die für die Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt erarbeitet wurden oder für die Beschlüsse gefasst worden sind.

4. 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt

Hier finden Sie alle Datenmaterialien, die für die 2. Erweiterung Altstadt erarbeitet wurden oder für die Beschlüsse gefasst worden sind.